Hausordnung Camping Heidelberg
Herzlich Willkommen,
die Einhaltung der Hausordnung ist unser gemeinsames Ziel um Ihnen einen schönen Aufenthalt gewährleisten zu können.
- Ihre Familie Weber
Anreisen, Check-In, Check-Out, Aufenthalt, Besuch
1. Melden Sie sich bei der Ankunft bitte gleich an der Rezeption an, dies gilt auch für Besucher.
Gäste die mit dem Fahrrad oder ohne Fortbewegungsmittel anreisen, haben einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
2. Minderjährige ab dem Alter von 16 Jahren dürfen mit Vorlage der Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten auf unserem Platz Zelten.
Personen, die ihr 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen auf dem Campingplatz aufhalten.
3. Unsere An- und Abreisezeiten finden Sie als Aushang sowie auf unserer Webseite. An- und Abreisen außerhalb der festgelegten Zeiten müssen abgesprochen werden, bei Verspätung kann ein weiterer Tag berechnet werden (auch wenn der Platz nicht genutzt wird) im schlimmsten Fall wird eine Räumung des Platzes auf Kosten des Buchenden durchgeführt.
4. Bitte hinterlassen Sie bei der Abreise einen sauberen Standplatz.
5. Das Campen mit einem Tarp oder schlafen unter freiem Himmel sind nicht gestattet.
6. Besucher zahlen ab einem Aufenthalt von 2 Stunden, der Besuch muss außerhalb der Ruhezeiten stattfinden.
7. Bitte belegen Sie nur den für Sie ausgewiesenen Platz. Änderungen müssen vorab mit dem Personal besprochen werden. Ein Platzwechsel während des Aufenthaltes ist nur mit Genehmigung oder nach Anweisung zu vollziehen. Der Ort der Aufstellung von Campingausrüstungen und der Abstellort von Gästefahrzeugen werden je nach Buchung und je nach verfügbarem Platz vom Personal bestimmt oder abgelehnt.
8. Jeder Campinggast hat zum Parken seines Fahrzeuges den Stellplatz innerhalb seines gemieteten Platzes. Falls dies nicht möglich sein sollte, werden Sie vom Personal auf Ausweichplätze verwiesen. Die gemeinschaftlichen Wege, der Wendeplatz und die Notausfahrt sind ebenfalls zwingend von diesen überzähligen Fahrzeugen frei zu halten.
9. Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, -Schnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet wird, dazu zählen ebenfalls Vorzelte oder Markisen.
10. Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und nur im Schritttempo fahren. Fußgänger haben innerhalb des Campingplatzes Vorrang.
11. Das Verlassen des Campingplatzes mit Ihrem Kraftfahrzeug ist während der Schrankenzeiten möglich (Aufschrift auf der Schranke) , der Gast hat die Verantwortung seinen zugewiesenen Platz in der Zeit der Abwesenheit eigenständig zu reservieren.
12. Wurden in der Reservierung oder bei Anmeldung falsche Angaben über die Platzbelegung angegeben, werden diese vom Personal preislich angepasst. Falls es sich um maßgebliche Änderungen handelt, hat das Personal das Recht dies zu verwehren oder den Aufenthalt fristlos zu kündigen.
13. Die Zahlung findet am Tag der Abreise statt, zur Auswahl stehen: Barzahlung und online Überweisung (beides muss vor Ort getätigt werden). Kartenzahlungen sind nicht möglich.
14. Flüssiggas Anlagen in Fahrzeugen müssen alle 2 Jahre von einem DVFG zugelassenen Sachkundigen geprüft werden, sonst droht Gefahr. Dies gilt auch für nicht angemeldete Fahrzeuge. Prüfplaketten müssen von der Straße aus sichtbar angebracht sein.
15. Die Rezeption behält sich das Recht vor, den Zutritt zum Campingplatz zu verweigern und Gäste aus dem Campingplatz zu verweisen, deren Verhalten den Frieden und die angenehme Ruhe der anderen Gäste stört.
16. Das adressieren von Post, Paketen o.Ä. an den Campingplatz muss vorher genehmigt werden.
17. Bitte geben Sie die Ausrüstung des Campingplatzes nach Nutzung zurück. Für fehlende oder kaputte Gegenstände ist Schadenersatz zu zahlen.
18. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Campingnachbarn und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm.
19. Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet um 7 Uhr. Es dürfen währen dieser Zeit auch keine Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen auf dem Platz benutzt werden. Ausnahmen müssen vorab abgesprochen und genehmigt werden.
20. Das Campingpersonal ist berechtigt das Hausrecht auszuüben. Das heißt es können die Aufnahme von Personen verweigert oder Gäste vom Platz verwiesen werden, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste sowie dem allgemeinen Bild des Platzes geschieht. Ist dies aus diversen Gründen nicht sofort möglich, ist der Platz am Folgetag bis spätestens 10 Uhr zu räumen. Bei Verweigerung werden rechtliche Schritte zur Räumung eingeleitet.
21. Das Campingpersonal hat das Recht, nächtliche Ruhestörer sowie Ordnungsstörer und Schadenverursacher (nach einmaliger Aufforderung) vom Campinggelände zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen und somit den Aufenthalt fristlos zu kündigen
Haustiere
22. Es dürfen nur friedliche Haustiere auf den Platz mitgenommen werden. Die für Haustiere geltenden Preise sind auf der Preisliste des Campingplatzes enthalten. Bringen Sie bitte den Impfpass Ihres Haustieres mit, der Pass ist auf Aufforderung vorzulegen. Die Benutzung einer Leine ist vorgeschrieben.
23. Haustiere dürfen nicht mit in Gemeinschaftsräume genommen werden. Tierhalter sind verpflichtet, auch im Hinblick auf ihre Tiere auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
24. Es ist verboten, Tiere auf dem Campingplatz alleine zu lassen, auch wenn sie angeleint sind oder im Fahrzeug eingeschlossen sind.
Grillen und Feuer
25. Aufgrund der Brandgefahr ist jede Form von offenem Feuer untersagt. Ausnahmen nur auf Absprache.
26. Das Grillen ist gestattet sofern Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden.
27. Das Nutzen von Einweggrills ist nur gestattet, wenn sich dieser auf einer feuerfesten Unterlage befindet.
28. Bitte sprechen Sie mit Ihren Nachbarn über die Rauchentwicklung und mögliche Störung. Außerdem müssen das Feuer und die Glut restlos gelöscht und entsorgt werden, entstehende Abfälle müssen ebenfalls fachgerecht entsorgt werden. Zur Ersetzung etwaiger Schäden aus der Nichteinhaltung der Vorschriften ist der Schadenverursacher verpflichtet. Falls die Person des Schadenverursachers nicht eindeutig identifiziert werden kann, haftet der Buchende des Platzes für den Schaden.
Unerlaubte Handlungen
29. Das Waschen von Mobiliar sowie Fahrzeugen ist untersagt.
30. Das Laden von E-Fahrzeugen sowie großen Batterien bzw Akkus ist untersagt.
31. Es ist strengstens Untersagt Nägel in Bäume zu schlagen, Äste abzubrechen oder die Grünanlage auf anderen Wegen zu zerstören und zu verschmutzen. Das Entsorgen von Speiseresten oder Schmutzstoffen ist sowohl auf der Grünanlage, dem Ufer als auch Im Fluss untersagt.
32. Es ist strengstens Untersagt Wildtiere zu fütter, streicheln, fangen, jagen o.Ä. .
33. Der Campingplatz ist nur über den Haupteingang zu betreten oder zu verlassen, das Klettern über Zäune und/oder Leitplanken ist strengstens untersagt.
34. Es ist nicht gestattet Gräben zu ziehen oder Zäune aufzubauen. Pavillons und/oder Vorzelte dürfen nur nach Absprache aufgebaut werden. Das Auslegen von Teppichen oder Planen ist untersagt (Schutz der Grünfläche).
35. Das Beschädigen von Einrichtungsgegenständen, den Anlagen oder sonstigem Eigentum des Platzes ist untersagt. Vorsätzliche Beschädigungen oder die Entwendung von Einrichtungsgegenständen haben in jedem Fall eine Schadenersatzpflicht vor Ort und/oder eine Anzeige sowie Verweisung aus dem Camping zur Folge. Falls die Person des Schadenverursachers nicht eindeutig identifiziert werden kann, haftet der Buchende des Platzes für den Schaden. Stellt sich die Schadenverursachung oder deren Ausmaß erst nach der Abreise heraus, wird das Campingpersonal den Schadenverursacher zur Schadenersatzleistung auffordern. In jedem Fall muss der entstandene Schaden erstattet werden!
36. Eigenmächtige technische Eingriffe in die Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände des Campings sind streng verboten. Für daraus resultierende Handlungen übernimmt der Camping keine Haftung!
37. Es ist verboten, elektrische Geräte zu benutzen, die den gültigen Normen nicht entsprechen. Für Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Benutzung oder aus der Benutzung von nicht standard- und normgerechten Geräten übernimmt der Campingplatz keine Haftung. Hieraus entstehende Schäden müssen von dem Schadenverursacher ersetzt werden. Falls die Person des Schadenverursachers nicht eindeutig identifiziert werden kann, haftet der Buchende des Platzes für den Schaden.
38. Verstöße gegen die übliche Ordnung des Campens, gegen geschriebene und ungeschriebene Regeln.
39. Ausübung von Aktivitäten, die andere Personen stören (Anblick, Erscheinungsbild, Lärm, Aussagen u.Ä.).
40. Das Mitführen von Gegenständen auf den Campingplatz, die das Wohlbefinden von anderen Gästen, Personal oder dem Platz selbst gefährden können oder den Urlaub stören oder eine Belästigung der Allgemeinheit bewirken können, ist untersagt.
41. Anbringungen von Flaggen oder anderen Gegenständen, die zur Beleidigung von Nationen, Religionen oder Personen führen können ist untersagt.
42. Es ist verboten, einen Motorölwechsel oder ähnliche Tätigkeiten ohne Genehmigung des Campingpersonals vorzunehmen.
43. Falls ein Gast oder Besucher ein Verhalten zeigt, das die Erholung anderer Personen erheblich stört oder die Güter des Campingplatzes oder anderer Personen beschädigt und dieses Verhalten trotz Aufforderung nicht unterlässt, wird eine polizeiliche Maßnahme veranlasst. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, den betreffenden Gast aus dem Camping zu verweisen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Beträge nicht zurückerstattet.
44. Rassistische und sexistische Aussagen und/oder Handlungen werden nicht toleriert. Diese führen zu sofortigem Platzverweis, sowie Hausverbot und haben weitere rechtliche Folgen.
45. Auf dem gesamten Platz wird das Dauerwohnsitzrecht im Sinne des Melderechts Rahmengesetzes verwehrt.
46. Händler und Personen, die auf dem Campingplatz ein Gewerbe ausüben wollen, haben keinen Zutritt sofern keine Sondergenehmigung vorliegt.
Sauberkeit, Versorgung und Entsorgung
47. Wir bitten Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie sie vorgefunden haben. Kleinkinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. Während der Reinigung der Sanitäreinrichtungen ist den Anweisungen des Personals folge zu leisten.
48. Abfall ist in die entsprechenden Müllcontainer zu entsorgen. Die Papierkörbe in den Sanitärräumen sind nur für Sanitärabfall bestimmt (keinesfalls zum Abstellen von Hausmüll oder Küchenabfällen). Tiere haben in den Sanitärräumen sowie der Abspülküche nichts zu suchen.
49. Bitte achten Sie darauf, dass das Campinggelände nicht durch Tier Kot verdreckt wird.
50. Im Campingplatz gibt es überall Trinkwasser, bitte nutzen Sie es gewissenhaft.
51. Bitte nutzen Sie für die Grauwasserentsorgung nur die dafür vorgesehenen Ablässe.
52. Bitte nutzen Sie für die Entleerung der Chemietoilettenkasette nur die vorgesehene Vorrichtung.
53. Alle Einrichtungen und Versorgungsstationen sind so zu hinterlassen wie vorgefunden.
Haftungsausschluss
54. Im Falle von Diebstahl, Unannehmlichkeiten, Beschädigung von Eigentum und Verletzungen übernimmt der Camping Heidelberg keine Haftung. Ebenso übernimmt der Campingplatz keine Haftung für Schäden die durch Unwetter, Hagel, umgefallene Bäume, Äste, Krankheiten, Epidemien, Brände, Naturkatastrophen und anderem entstehen. Den Gästen wird empfohlen, dass Sie sich bei einem Versicherungsunternehmen eigener Wahl, für mögliche Risiken während des Aufenthaltes auf dem Campingplatz versichern lassen.
55. Das Nutzen von Leihgegenständen geschieht auf eigener Gefahr, Haftung ist ausgeschlossen.
56. Für auf dem Campinggelände verlorene oder liegen gelassene Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
57. Vergessen Sie nicht, auf Ihre Wertsachen aufzupassen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Unterkunft während Ihrer Abwesenheit abzuschließen. Bitte beachten Sie, dass Sie in erster Linie selbst für den Schutz Ihrer Wertsachen verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Fahrräder abzuschließen.
58. Im Fall von Naturkatastrophen wie beispielsweise Hochwasser, ist den Anweisungen des Personals folge zu leisten.
59. Die Gäste sind verpflichtet, sämtliche Einrichtungen und Ausrüstungen vorschriftsmäßig und der jeweiligen Zweckbestimmung entsprechend zu benutzen. Für Schäden oder Verletzungen durch unsachgemäße Nutzung übernimmt der Campingplatz keine Haftung. Hieraus entstehende Schäden müssen von dem Schadenverursacher ersetzt werden. Falls die Person des Schadenverursachers nicht eindeutig identifiziert werden kann, haftet der Buchende für den Schaden. Die Dienstleistungen des Campingplatzes kann jeder auf eigene Verantwortung in Anspruch nehmen.
Notfälle
60. Erste Hilfe ist an der Rezeption verfügbar.
61. Falls Sie infolge eines Unfalls versorgt werden müssen, benachrichtigen Sie bitte das Campingpersonal.
62. Bitte teilen Sie dem Personal mit, falls der Notruf, die Polizei, Feuerwehr, ADAC o.Ä. kontaktiert wurden.
63. Das Campinggelände wird Videoüberwacht und Personal ist rund um die Uhr vor Ort für den Fall eines Notfalls. Das außerhalb des Geschäftszeiten anwesende Personal ist nur für akute Notfälle da, nicht für sonstige Wünsche oder Anliegen.
64. Feuerlöscher werden von Campingplatz bereitgestellt.
Rauchen, Drogen, Alkohol
65. Das Rauchen ist in sämtlichen Gebäuden untersagt, wir bitten Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht zu nehmen.
66. Der Konsum von illegalen Drogen sowie Cannabis ist strengstens Untersagt und führt zu sofortigem Platzverweis.
67. Der Übermäßige Konsum von Alkohol ist untersagt
68. Die Weitergabe von Alkohol, Drogen und Zigaretten an Minderjährige ist untersagt.
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